Anja HoffmannRechtsanwältin 0157 57211707
Rechtsanwältin Anja Hoffmann in ihrer Kanzlei in Frankfurt am Main

Rechtsanwältin Anja Hoffmann · zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Strafverteidigung · Frankfurt am Main · seit über 10 Jahren

Wenn der Zoll auf der Baustelle steht, zählt die erste Stunde.

Kanzlei Anja Hoffmann verteidigt Unternehmer, Geschäftsführer und Nachunternehmer in Verfahren wegen Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit und Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Diskret, erreichbar und mit klarer Strategie vom ersten Anruf an.

Hinweis

Der Festnetzanschluss der Kanzlei ist derzeit gestört. Bitte erreichen Sie mich in dieser Zeit ausschließlich mobil unter 0157 57211707.

Tätigkeitsschwerpunkte

Vier Felder, in denen sich Baupraxis und Strafrecht berühren.

Wer am Bau arbeitet, bewegt sich zwischen Werkvertrag, Sozialversicherungsrecht und Strafrecht. Ein Prüfbericht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird schnell zum Ermittlungsverfahren. Ich vertrete Sie in genau diesen Verfahren, von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung.

§ 266a StGB§ 8 SchwarzArbG
§ 404 SGB III

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Durchsuchungen auf der Baustelle und im Büro, Vorwürfe des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt, Beitragsnachforderungen der Rentenversicherung und parallele Bußgeldverfahren. Ich prüfe die Beitragsschätzung, die Verwertbarkeit der Beweismittel und die Verjährung, bevor irgendetwas eingeräumt wird.

  • Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Beitragsnachforderung
  • Vernehmung von Mitarbeitern
  • Bußgeldbescheid
§ 631 BGB§ 7 SGB IV
§ 611a BGB

Werkverträge und Scheinselbständigkeit

Die Abgrenzung von Werkvertrag, Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung entscheidet darüber, ob aus einer Nachunternehmerkette ein Strafverfahren wird. Ich prüfe bestehende Vertragswerke und die gelebte Praxis auf der Baustelle, verteidige im Statusfeststellungs- und Ermittlungsverfahren und gestalte Verträge so, dass sie einer Prüfung standhalten.

  • Statusfeststellung
  • Nachunternehmerketten
  • Vertragsgestaltung
  • Arbeitnehmerüberlassung
§ 319 StGB§ 13 SchwarzArbG
VOB/B

Bau und Baustrafrecht

Baugefährdung, Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Meldepflichten, Auseinandersetzungen um Abschlagszahlungen, Mängel und Abnahme sowie die Haftung von Bauleitung und Geschäftsführung. Ich kenne die Abläufe auf der Baustelle und übersetze sie in eine Verteidigung, die vor Gericht trägt.

  • Bauleiterhaftung
  • Arbeitsschutz
  • Abnahme und Mängel
  • Unfall auf der Baustelle
§ 263 StGB§ 370 AO
§ 15a InsO

Wirtschafts- und allgemeines Strafrecht

Betrug, Steuerhinterziehung, Untreue, Insolvenzverschleppung und die klassischen Vorwürfe des allgemeinen Strafrechts. Auch als Nebenklage- oder Zeugenbeistand, wenn Sie selbst geschädigt sind oder aussagen müssen.

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Zeugenbeistand
  • Nebenklage

Durchsuchung, Vorladung, Vernehmung

Was in den ersten Stunden richtig ist.

Die meisten Verfahren werden nicht im Gerichtssaal entschieden, sondern am Tag der Durchsuchung. Was dort gesagt und unterschrieben wird, steht später in der Akte. Diese fünf Punkte gelten unabhängig davon, was Ihnen vorgeworfen wird.

  1. Sagen Sie nichts zur Sache. Sie sind nicht verpflichtet, sich zu äußern. Angaben zur Person genügen. Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
  2. Lassen Sie sich den Beschluss zeigen. Bitten Sie um eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und notieren Sie Behörde, Namen und Aktenzeichen.
  3. Stimmen Sie einer Herausgabe nicht zu. Widersprechen Sie der freiwilligen Herausgabe und der Durchsuchung ausdrücklich, dulden Sie beides aber ohne Widerstand.
  4. Unterschreiben Sie nichts. Weder Protokolle noch Erklärungen, Geständnisse oder eine Selbstanzeige, bevor die Akte gelesen ist.
  5. Rufen Sie an. Auch mitten in der Maßnahme. Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer der Spielraum.

Die Kanzlei

Seit über zehn Jahren in Frankfurt am Main.

Ich bin Rechtsanwältin in Frankfurt am Main und arbeite seit über zehn Jahren an derselben Schnittstelle: Bau, Arbeit, Sozialversicherung und Strafrecht. Meine Mandanten sind Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Nachunternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen, gegen die ermittelt wird.

Die Kanzlei ist bewusst klein. Wer anruft, spricht mit mir und nicht mit einem Sekretariat, und die Akte bleibt in einer Hand. Ich sage Ihnen früh, wie ich die Sache einschätze, auch wenn die Einschätzung unbequem ist.

Verteidigung heißt zuerst zuhören, dann die Akte lesen und erst danach reden.
  • Zulassung
    Rechtsanwältin, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
  • Erfahrung
    Über 10 Jahre anwaltliche Tätigkeit in Frankfurt am Main
  • Schwerpunkte
    Schwarzarbeit, Werkverträge, Bau, Strafrecht
  • Sprachen
    Deutsch, Englisch, Französisch
  • Mandate
    Bundesweite Verteidigung, Schwerpunkt Rhein-Main
  • Erreichbarkeit
    Mobil auch außerhalb der Bürozeiten

Kontakt

Ein Anruf genügt für die erste Einschätzung.

Telefon, mobil
0157 57211707

Der Festnetzanschluss ist derzeit gestört. Bitte rufen Sie mobil an oder hinterlassen Sie eine Nachricht mit Rückrufnummer.

Kanzleianschrift
Adickesallee 43
60322 Frankfurt am Main

Termine nach Vereinbarung. Besprechungen sind auch telefonisch oder per Video möglich.

E-Mail
kanzlei@hoffmann-strafrecht.de

Bitte senden Sie keine besonders sensiblen Angaben unverschlüsselt per E-Mail. Für Eilfälle ist der Anruf der schnellere Weg.

Erreichbarkeit
  • Montag bis Mittwoch 10:00 bis 16:00
  • Donnerstag nach Vereinbarung
  • Freitag 10:00 bis 16:00
  • In laufenden Maßnahmen jederzeit mobil
Anfahrt

Die Kanzlei liegt an der Adickesallee im Frankfurter Nordend, wenige Minuten von der U-Bahn-Station Miquel-/Adickesallee und der Anschlussstelle Frankfurt-Nordweststadt entfernt.

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